Bundesgerichtshof stärkt die Kundenrechte bei so genannten Haustürgeschäften
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen Vertreter bei Haustürgeschäften die Kunden nicht nur über deren Pflichten, sondern auch umfassend über deren Rechte aufklären.
Im Urteil des VII. BGH- Zivilsenats heißt es, dass eine Widerrufsbelehrung ohne nähere Erklärungen unwirksam sei. Ebenfalls werde ohne Widerrufsbelehrung auch die zweiwöchige Widerrufsfrist nach Vertragsabschluss nicht wirksam.
Nachdem Verbraucher sich nach Haustürgeschäften oft betrogen fühlten, haben es Betrüger nach dem aktuellen Urteil schwerer ungestraft davon zu kommen. Jedoch gilt auch in Zukunft bei Haustürgeschäften Vorsicht an den Tag zu legen, da das neue Gesetz wertlos ist, wenn man selbst nicht weiß von wem man die Ware eigentlich gekauft hat.
Mehr zum Thema:
Keine weiteren Artikel zu diesem Thema vorhanden.
Kategorie: Recht