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Krankenkassen müssen Perücke bei Männern nicht bezahlen

10. Mai 2007

Gesetzliche Krankenkassen sind nach dem einem Urteil des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz nicht dazu verpflichtet, die Kosten für eine Perücke zu übernehmen. Das Gericht begründete die Entscheidung, dass nur Kinder, Jugendliche und Frauen einen Anspruch auf eine “Haarersatz-Langzeitversorgung” haben damit, dass Haarausfall bei Männern biologisch häufiger auftrete, und somit gesellschaftlich nicht als außergewöhnlich angesehen wird. Aufgrund dessen wurde auch der Einspruch des Klägers auf Ungleichbehandlung abgelehnt. Ein ärztliches Attest welches bestätigte, dass eine psychische Erkrankung drohe sofern der Antrag abgelehnt werde, konnte die Entscheidung des Gerichts ebenfalls nicht stürzen.

Dem Urteil nach müssen Krankenkassen ihre Versicherten nur mit Hilfsmitteln versorgen, die der erfolgreichen Krankheitsbehandlung dienen, einer Behinderung vorbeugen, oder diese ausgleichen. Da der Kläger seine Kopfhaut jedoch auch mit einer Mütze schützen kann, war dies nicht der Fall nicht gegeben.

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Kategorie: Recht