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Lastschriften die ohne Einzugsermächtigung erfolgen sofort widersprechen

11. Mai 2007

In den letzten Wochen hat eine dubiose Firma bei einigen Verbrauchern unberechtigterweise Beträge von deren Konten abgebucht. Dazu wurde eine kostenpflichtige Service-Nummer angegeben. Anscheinend diente die Abbuchung jedoch nur dazu die jeweiligen Kontoinhaber zu einem teuren Anruf bei der Hotline zu bewegen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart empfiehlt deshalb der Lastschrift sofort zu widersprechen, und das abgebuchte Geld somit zurückzuholen. Des Weiteren sollte Strafanzeige gegen entsprechende Firma erstattet werden.

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Kategorie: Recht