Lastschriften die ohne Einzugsermächtigung erfolgen sofort widersprechen
In den letzten Wochen hat eine dubiose Firma bei einigen Verbrauchern unberechtigterweise Beträge von deren Konten abgebucht. Dazu wurde eine kostenpflichtige Service-Nummer angegeben. Anscheinend diente die Abbuchung jedoch nur dazu die jeweiligen Kontoinhaber zu einem teuren Anruf bei der Hotline zu bewegen.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart empfiehlt deshalb der Lastschrift sofort zu widersprechen, und das abgebuchte Geld somit zurückzuholen. Des Weiteren sollte Strafanzeige gegen entsprechende Firma erstattet werden.
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Kategorie: Recht