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Einspruch beim Finanzamt kann sich für Steuerzahler lohnen

9. Mai 2007

Aus der aktuellen Statistik des Bundesfinanzministeriums geht hervor, dass es im vergangenen Jahr 5,9 Millionen Einsprüche beim Finanzamt gab. Damit steigerte sich die Zahl im Vergleich zum letzten Jahr um fast ein Drittel. Laut der Steuergewerkschaft liegen die Gründe darin, dass Steuerzahler immer besser über ihre Rechte informiert sind. Zum anderen in den so genannten Massenansprüchen. Dies bedeutet, dass Steuerzahler die von einer Gerichtsentscheidung in Steuersachen betroffen sind erstmal Einspruch einlegen. Dabei handelt es sich meistens um tausende Steuerzahler.

Dass sich eine Beschwerde lohnen kann, zeigt die Zahl der bearbeiteten Einsprüche welche im letzten Jahr geändert wurden. Mit 63,6 Prozent liegt diese bei fast zwei Dritteln. Laut dem Bundesfinanzministerium bedeutet dies jedoch nicht, dass alle der abgeänderten Einsprüche fehlerhaft waren, sondern viele Steuerzahler ihre Aufwendungen nicht geltend gemacht haben. Des Weiteren sind die Massenansprüche nur teilweise in der Statistik aufgeführt, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte. Somit fällt die Einspruchsrate im Endeffekt noch höher aus. Dies liegt zum Großteil an den noch laufenden Verfahren beim Europäischen Gerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht oder dem Bundesfinanzhof.

Aufgrund der gekürzten Pendlerpauschale, welche bereits von zwei Landesfinanzgerichten für verfassungswidrig erklärt wurde, rechnet der Vorsitzende der Steuergewerkschaft dieses Jahr mit etlichen weiteren Klagen im Millionenbereich.

Da die Anzahl der Finanzbeamten in den letzten fünf Jahren von 125.000 auf 110.000 gekürzt wurde, werden die Finanzämter mit der zu erledigenden Arbeit kaum noch fertig. Ende 2006 zählten die Finanzämter mehr als fünf Millionen unerledigte Einsprüche.

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Kategorie: Steuern