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Steuererklärungsfrist kann auf Antrag verlängert werden

1. Juni 2007

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung ist am 31. Mai abgelaufen. Doch wer diesen Termin verpasst hat, kann unter Umständen eine Fristverlängerung beantragen. “Man kann eine Fristverlängerung bis 30. September beantragen” sagt Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband in Berlin. Das zuständige Finanzamt ist zwar nicht verpflichtet eine Firstverlängerung zu gewähren, die Chancen stehen laut dem Rechtsanwalt jedoch gut, sofern das Nichteinhalten der First vernünftig und plausibel begründet werden kann.

Sofern die Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein gemacht wird, kann diese sogar ohne ausdrückliche Beantragung auf Verlängerung, noch bis zum 31. Dezember eingereicht werden.

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Kategorie: Steuern