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Reisekrankenversicherung unbedingt vor Urlaubsantritt abschließen

8. Juni 2007

Laut Verbraucherschützern sollten Touristen bei einem Auslandsaufenthalt unbedingt eine Reisekrankenversicherung abschließen. Diese übernimmt im Ausland Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Auch innerhalb Europas übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur die Kosten, für die im Gastland üblichen Behandlungen. Da diese oft weit unter deutschem Standard liegen, ist eine Reisekrankenversicherung durchaus sinnvoll. Außerdem übernimmt die Auslandsversicherung die Kosten für einen eventuellen Rücktransport ins Heimatland, da auch diese Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Eine Reisekrankenversicherung kann sich je nach Tarif, auch für privat versicherte Urlauber lohnen. Einige Policen sind schon für 6 Euro jährlich zu bekommen.

Eine Reiserücktrittsversicherung wird nur für teurere Reisen empfohlen. Diese übernimmt die Stornokosten, falls die Reise aufgrund von plötzlichen Unfällen, Krankheiten oder Todesfällen von Mitreisenden oder Angehörigen nicht angetreten werden kann. Die Reiserücktrittsversicherung tritt jedoch nur ein, sofern die Reise noch nicht angetreten wurde. Bei einem Abbruch des Urlaubs zahlt die Versicherung nicht.

Laut den Experten komplett überflüssig ist eine Reisegepäckversicherung. Da diese Policen dem Urlauber oft eine Mitschuld beim Verlust von Wertsachen geben, Gegenstände wie Schecks, Flugtickets oder Schmuck gar nicht versichern, und in vielen Fällen deshalb auch nicht zahlen, ist davon abzuraten.

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Kategorie: Versicherungen