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Versicherer haben keine allgemeine Beratungs- und Belehrungspflicht

6. Juli 2007

Dies entschied das Oberlandesgerichts Köln (AZ 5 U 21/07) in einem aktuellen Urteil. Demnach unterliegen Versicherungen in Beratungsgesprächen nicht der Pflicht, den Kunden umfassend zu informieren. Dazu gehören laut dem Gericht beispielsweise die Punkte Anlage- und Vermögensberatung.

Sofern der Kunde jedoch offensichtlich keine Ahnung hat oder falsch informiert ist, muss der Versicherungsvertreter dies richtig stellen. Auch bei konkreten Fragen ist der Vertreter verpflichtet, eine fachkundige und wahrheitsgemäße Auskunft zu geben.

Beim Abschluss einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung sollte man sich deshalb vorher hinreichend selbst informieren und dem Berater im Zweifelsfall konkrete Fragen stellen, damit später keine Probleme auftauchen.

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Kategorie: Versicherungen