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Versicherung muss trotz falsch beantworteter Gesundheitsfragen zahlen

12. Juli 2007

Bei Abschluss eines Versicherungsvertrags müssen Kunden in der Regel diverse Fragen zu ihrer Gesundheit beantworten, wonach dann der Beitragssatz bemessen wird. Wer dabei ohne eigenes Verschulden falsche Angaben macht, muss laut dem des Oberlandesgerichts Saarbrücken nicht automatisch seinen Versicherungsschutz verlieren (AK: 5 U 105/06-24), sofern der Versicherungsvertreter ein Mitverschulden aufgrund falscher Beratung trägt.

Im aktuellen Fall war das Gericht der Meinung, dass der Vertreter die wahre Absicht der Fragen “verdeckt” hat und der Kunde somit nicht ausreichend über den Sinn und Zweck der jeweiligen Fragen informiert wurde. Der Kunde im verhandelten Fall wusste nicht, dass seine psychologische Behandlung als Heilbehandlung anzugeben war.

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Kategorie: Versicherungen